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Verzicht,Darlehen

Die Brüder A und B waren jeweils 50%ige Gesellschafter der AB GmbH. Sowohl A als auch B und auch die Ehefrau von B hatten der GmbH Darlehen gewährt. Die GmbH ist inzwischen überschuldet, die Insolvenz wurde durch Rangrücktritte verhindert. B ist letztes Jahr verstorben, und die Gesellschaftsanteile sollen jetzt von den Kindern von A übernommen werden. Man hat ausgerechnet, dass die Darlehen noch zu ca. 55 % bedient werden könnten, und hat den entsprechenden Betrag angeboten, und im Gegenzug sollen die Darlehen erledigt sein. Welche Vorgehensweise ist die steuerlich sinnvollere: Die GmbH bezahlt 55 % der Darlehen aus, die Erbengemeinschaft bzw. die EF von B verzichten auf den Rest. Die Gesellschaftsanteile der vermeintlich wertlosen GmbH werden sodann für einen symbolischen Euro auf die Kinder von A übertragen, oder die Kinder von A kaufen die Gesellschaftsanteile für den Gegenwert der o.g. 55 %, und die Erbengem. und die Ehefrau von B verzichten im Gegenzug auf 100 % ihrer Darlehen?
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