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Rückstellung Abbruch,Denkmalschutz,Teilwert

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Immobilien-GmbH aus unserem Mandantenkreis kaufte zum Jahreswechsel 2020/21 ein altes Bauernhaus mit einem sehr großen Grundstück. 2021 wurden viele unbebaute Grundstücksteile mit hohen Gewinnen weiterverkauft. Das alte, stark sanierungsbedürftige Bauerhaus sollte ursprünglich auch mit viel in Eigenarbeit renoviert und dann vermietet werden, was aktuell nicht mehr möglich ist, weil plötzlich und unerwartet der Denkmalschutz mit unzähligen kostspieligen Auflagen um die Ecke kam. Dadurch ist der ursprüngliche Plan nicht mehr finanzierbar. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde bereits Gelder (Baumaterial und Fremdleistungen) in die Sanierung investiert. Durch die Auflagen des Denkmalschutzes haben sich die Pläne geändert. Das Haus soll abgerissen werden und danach würde die restlichen Grundstücksteile als Bauland verkauft werden. Ist es möglich im Jahresabschluss 2022 für die möglichen Abrisskosten eine Rückstellung zu bilden und auch eventuell bisher als Warenbestand aktivierte Aufwendungen als Betriebsausgabe anzusetzen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Henning Heitmann
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