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Preisgeld,Abzug

Unser Mandant (A GmbH) betreibt eine Personalvermittlung und eine Arbeitnehmerüberlassung in der Rechtsform einer GmbH. Es soll ein öffentliches Darts-Turnier zu Werbezwecken veranstaltet werden. An diesem Turnier können Mitarbeiter, externe Personen und auch Vereine teilnehmen. Der Sieger soll ein Preisgeld in Höhe von 250 € erhalten. Fragen: Ist das Preisgeld im Rahmen der Veranstaltung eine abziehbare Betriebsausgabe? Muss hier unterschieden werden, je nachdem, wer das Preisgeld erhält (Mitarbeiter oder fremder Dritter)? Unserer Auffassung nach stellen die Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, abziehbare Betriebsausgaben (als „Werbekosten“) dar. Sind Sie gleicher Meinung? Stellt das Darts-Turnier für die Mitarbeiter eine Betriebsveranstaltung dar, wenn die Arbeitnehmer dort freiwillig teilnehmen können und auch fremde Dritte Zugang zu der Veranstaltung haben?
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