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gewerblicher Grundstückshandel,Parzellierung,Anschaffung bei Erbfolge

Eine Mandantin hat vor Jahren viele Grundstücke von den Eltern geerbt. Die Grundstücke werden aktuell vermietet und sind Wiese, die von den Mietern als Weide genutzt werden. Inwieweit noch LuF-Vermögen vorliegt kann nicht geklärt werden. Wir gehen davon aus, das steuerliches Privatvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegt. Insgesamt sind 4 Grundstücke vorhanden. Grundstück 1: ca. 1.000 m² (als Wiese für Pferde genutzt) Grundstück 2 ca. 440 m² (als Wiese für Pferde genutzt) Grundstück 3 ca. 17500 m² (als Wiese für Pferde genutzt) Grundstück 4 ca. 7200 m² (ist überwiegend Wald und ist verpachtet) Grundstücke 1 bis 3 sollen in den kommenden zwei Jahren verkauft werden. Das Grundstück 3 soll vorher in drei gleich Grundstücke geteilt werden. Weitere Erschließungsmaßnahmen sollen nicht erfolgen. Wenn kein LuF Vermögen (Betriebsvermögen) vorliegt, führen unserer Meinung nach die Teilung des Grundstücks und der Verkauf der dann 5 Grundstücke nicht zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Teilen Sie unsere Meinung?
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