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verrechenbarer Verlust,§15a EStG,Übertragung

Es soll ein Verkauf von KG-Anteilen zu einem € erfolgen. Das Stammkapital der Kommanditisten ist mit 1.5 Mio € voll eingezahlt. Ausschüttungen und Auszahlungen erfolgten von Beginn an nicht. Es wurden in den Jahren zuvor allerdings nur Verluste erzielt, sodaß sich der verrechenbare Verlust nach § 15 a EStG auf rund 5 Mio € saldiert hat. Die Frage stellt sich nun, ob eine Veräußerung zu einem Euro hier die Verluste beim Verkäufer zu versteuern sind und ob beim Erwerber, wenn er diese Anteile zu Null € übernimmt, Steuerfrei die Verluste übernehmen kann.
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