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Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,Ausgliederungsmodell mittels einer zweiten Personengesellschaft,Spaltung vs. Realteilung bei Personengesellschaften

Eine Ehefrau hat jetzt mit Wirkung ab 01.01.2023 die Hälfte ihres Sägewerksbetriebs und die Hälfte ihres L+F-Betriebs an ihren Ehemann übertragen. Die Landwirtschaft (0,82 ha) wird verpachtet, und die Forstwirtschaft (8,5 ha) wird noch im kleineren Umfang betrieben. Da beide in den Betrieben mitarbeiten und beide nun eigenes Betriebsvermögen einsetzen, besteht eine Mitunternehmerschaft. Geht man von einer einzigen GbR aus, so wären die L+F-Einkünfte wegen der Abfärbung gewerblich, und es gingen einige Vorteile verloren. Es gibt zwar viele Ehegatten-Mitunternehmerschaften ohne Gesellschaftsvertrag in der L+F, aber ob unser Fall getrennt vom Gewerbebetrieb gesehen werden kann, ist fraglich. Ich habe daher von der Möglichkeit einer Schwestergesellschaft gelesen, die die Abfärbung verhindern könnte. Fragen daher: 1. Wenn keine Gesellschaftsverträge erstellt werden, liegt dann eine einzige GbR vor mit der Folge der Abfärbung auf die L+F? 2. Was müsste andernfalls ein Gesellschaftsvertrag der L+F oder dem Gewerbe beinhalten, damit eben keine Zusammenfügung zu einer GbR mit der schädlichen Abfärbung stattfindet?
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