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DBA,Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Unsere Mandantin (natürliche Person) ist ansässig in Deutschland. Sie ist Inhaberin eines Einzelunternehmens in den USA. Dort werden Waren gefertigt und innerhalb der USA verkauft/versendet. Unsere Mandantin hat Angst, dass in Deutschland eine Steuerpflicht aus der Tätigkeit entstehen könnte. Wir haben ihr deshalb auf Grund der Problematik der Vertreter-Betriebsstätte im DBA D-USA geraten, keine Kapitalgesellschaft in den USA zu gründen, bei der sie Geschäftsführerin mit Wohnsitz in D ist. Stimmen Sie zu? Unsere Mandantin überlegt des Weiteren, das Einzelunternehmen in den USA in eine LLC umzustrukturieren. Die LLC kann von der Besteuerung in den USA transparent oder nicht transparent geführt werden („Check the Box“-Verfahren). Ist es so, dass bei der nicht transparenten LLC wieder das Problem der Vertreterbetriebsstätte in D zu beachten ist? Kann durch eine transparente LLC eine Besteuerung in D vermieden werden, wenn nur eine Betriebsstätte in den USA unterhalten wird und dort entsprechend Steuern gezahlt werden?
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