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Ausgangsrechnung,Schreiben

Im Rahmen einer BP wird festgestellt, dass der Unternehmer seine Rechnungen (ca. 30 pro Jahr) in einer Word-Vorlage erstellt und diese dann als PDF umwandelt, um sie zu speichern. Die Rechnung wird als PDF gespeichert und ausgedruckt vom Unternehmer in seiner Buchhaltung „archiviert“. Ein unterschriebenes Original der Rechnung wird postalisch an den Kunden versandt. Die BP ist der Auffassung, dies sei nicht zulässig, denn der Unternehmer müsse seine Rechnungen mit einem Fakturierungsprogramm erstellen, welches alle Rechnungen revisionssicher archiviert. Ist dies so zutreffend?
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