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IAB,PV-Anlage,Steuerfreiheit nach 3 Nr. 72 EStG

IAB wurde im Jahr 2019 für eine PV-Anlage gebildet, die im Jahr 2023 angeschafft werden soll. Inwieweit sind § 3 Nr. 72 sowie § 7g Abs. 5 EStG anzuwenden? Ist die Anschaffung im Jahr 2023 noch möglich?
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