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§ 17 EStG,Rückwirkendes Ereignis

Die Eltern halten 50 % der Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Die Anteile, für die seit geraumer Zeit bereits ein Käufer gesucht wird, sollen nun auf den Sohn (zunächst) unentgeltlich übertragen werden. Die Eltern möchten sich allerdings vorbehalten, einen Teil des Veräußerungserlöses zu empfangen, falls der Sohn die Anteile in den kommenden x Jahren veräußern sollte. Ich bin kein Jurist, denke aber, dass für die angestrebte Handlungsweise eine entsprechende aufschiebende Bedingung vereinbart werden könnte. Welches sind die steuerlichen Konsequenzen auf Seiten des Sohnes und auf Seiten der Eltern, wenn im Falle des Verkaufs der Anteile durch den Sohn dieser Teile des Veräußerungserlöses an seine Eltern weiterleiten muss? Nach meinem Empfinden handelt es sich hierbei um ein nachträglich teilentgeltliches Geschäft und bei der Kaufpreisweiterleitung um eine nachträgliche Kaufpreiszahlung des Sohnes an die Eltern, die diesen Erlös nach § 17 EStG zu versteuern haben. Der Sohn hat in diesem Maße nachträgliche Anschaffungskosten auf die Anteile, die im Rahmen seiner Veräußerungsgewinnermittlung nach § 17 EStG zu berücksichtigen sind. Was meinen Sie? Gibt hierzu Rechtsprechung, Verwaltungsmeinungen oder Literaturbeiträge?
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