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Auflösung,§ 6 GrEStG,§ 727 BGB

Im Jahr 2014 wurde eine GbR gegründet: A erbringt eine Bareinlage in Höhe von 6.000 €. B erbringt die Einlage eines hälftigen Grundstücks in Höhe von 40.000 €. C erbringt eine Einlage des anderen hälftigen Grundstücks in Höhe von 40.000 €. B ist die Mutter von C. Durch Tod von B erbt C als Alleinerbe den hälftigen Grundstücksanteil. Die GbR erzielt Einkünfte aus Vermietung und sonstigen Einkünften. Die sonstigen Einkünfte werden zum 31.12.2020 komplett aufgegeben, so dass nur noch Einkünfte aus Vermietung vorliegen. Frage 1: Ist die GbR somit zum 31.12.2020 erloschen, da alleiniger Eigentümer des Grundstücks C ist? Frage 2: Führt C die Vermietung alleine weiter? Frage 3: Führt dann die mögliche Beendigung der GbR zur Aufdeckung möglicher stillen Reserven im Grundstück (diese aus sonstigen Einkünften wurden zum 31.12.2020 aufgedeckt)? Frage 4: Im Jahr 2023 ist geplant, das Grundstück unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf den Sohn von C zu übertragen. Führt dies zu steuerlichen Konsequenzen (meines Erachtens gemäß der Fußstapfentheorie nicht)?
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