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Vermietung Ferienwohnungen und Verkauf,Langjährige Verluste und Veräußerungsgewinn,Steuerliche Liebhaberei vs. Gewerbe

Unsere Mandanten haben im Jahr 2010 eine GbR gegründet. Zum Betriebsvermögen der GbR gehören zwei Ferienwohnungen in Pfronten. Diese werden seit 2010 immer wieder kurzfristig an Touristen vermietet. Seit der Gründung hat die GbR jedes Jahr Verluste erzielt. Diese betragen bis einschließlich dem Jahr 2020 insgesamt 54.469,46 €. Das Finanzamt unterstellt seit dem Jahr 2016 Liebhaberei. Im Jahr 2023 werden die Ferienwohnungen nun für jeweils 90.000 € verkauft. Uns stellen sich nun folgende Fragen: 1) Ist der Verkauf der Wohnungen trotz der Unterstellung des Finanzamts auf Liebhaberei steuerpflichtig? 2) Können die bestehenden Verluste mit dem Gewinn aus den Verkäufen verrechnet werden?
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