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§ 6 Abs. 3 EStG,Gewinnvorabmodell

L betreibt ein Einzelunternehmen (IT Systeme) und will mit W durch Aufnahme dessen in sein Unternehmen eine GbR gründen. Die Aufnahme soll im Rahmen eines Gewinnvorabmodells erfolgen. W soll von Anfang an mit einem vollen Geschäftsanteil beteiligt werden, der L aber für eine gewisse Zeitdauer einen erhöhten Gewinnanteil erhalten: Die monatliche Vergütung sowie der Gewinn/Verlust der Gesellschafter teilt sich prozentual nach der folgenden Staffelung auf: L W 1. Jahr 60,00% 40,00% 2. Jahr 56,50% 43,50% 3. Jahr 53,50% 46,50% 4. Jahr 50,00% 50,00% Der neue Mitgesellschafter hat dann von Anfang an die seinem Anteil entsprechenden Gesellschaftsrechte und ist somit Mitunternehmer, er hat allerdings zunächst nur einen verminderten Gewinnanteil. Der Wertausgleich für den übernommenen Mitunternehmeranteil erfolgt über den zeitweise reduzierten Gewinnanteil. Der Vorgang ist m.E. unentgeltlich. Ertragsteuerrechtlich sollte der Vorgang somit ohne Aufdeckung von stillen Reserven umsetzbar sein. Meine Frage: Könnte in der Gestaltung eine Schenkung des anteiligen Einzelunternehmens durch die beschriebene Aufnahme des W gesehen werden?
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