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Anteilsveräußerung,Realisationsprinzip,Rückabwicklung,§ 17 EStG

Mandant A ist eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland. Er hält 500.000 Aktien der B-AG im Privatvermögen. Dies entspricht einer Beteiligung von 10 % an der B-AG. A hat die Aktien für 10 Euro pro Aktie erworben. Der derzeitige Marktpreis im November 2023 beträgt 3 Euro pro Aktie. A möchte die Aktien noch im Jahr 2023 verkaufen. Da er annimmt, eine solche Position mangels Marktvolumen nicht über die Börse verkaufen zu können, möchte er die Aktien als Paket an die Investmentbank C verkaufen. C bietet A mit Hinweis auf die schlechte Geschäftslage und das geringe Handelsvolumen der B-AG lediglich einen Preis von 2 Euro pro Aktie. Außerdem fordert C ein Zahlungsziel von 90 Tagen. Bitte klären Sie hierzu: 1. Entstehen A im Veranlagungszeitraum 2023 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 17 Abs. 1 EStG, wenn er die Aktien an C verkauft und die Aktien überträgt, den Kaufpreis dafür aber erst im Folgejahr erhält? 2. Würde ein Rücktritt vom Kaufvertrag vor Zahlung des Kaufpreises aber nach Jahreswechsel ein für den Veranlagungszeitraum 2023 zu berücksichtigendes steuerliches Ereignis gem. § 175 Abs. 2 AO darstellen?
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