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§ 7g EStG,§ 15a EStG,außerbilanzielle Korrekturen

In 2020 wurde neben der Bilanz einer GmbH & Co. KG ein Investitionsabzugsbetrag von 200.000 EUR geltend gemacht. Hier galt keine Begrenzung des § 15 a EStG. Der Verlust wurde gesondert und einheitlich festgestellt und hat damit das zu versteuernde Einkommen des einzigen Kommanditisten der mit 1.000 EUR Haftkapital beteiligt ist entsprechend um 200.000 EUR vermindert. In 2021 wurde die geplante Investition von 400 TEUR getätigt. Die Gewinnerhöhung von 200.000 EUR ist ausserbilanziell darzustellen. Die Sonderabschreibung von 200.000 EUR innerhalb der Bilanz. Ansonsten weist die Gewinn und Verlustrechnung 2021 keine Positionen aus. Wie hoch ist der in 2021 vom Kommanditisten zu versteuernde Gewinn/Verlust?
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