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abweichendes,Wirtschaftsjahr,Urlaubsrückstellung

Hallo, wir benötigen Ihre Hilfe. Unsere Mandantin hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.07.2022 bis 30.06.2023. Bei Ermittlung der Urlaubsrückstellung ist folgende Frage aufgetaucht: Wird die Rückstellung mit den genommenen Tagen vom Jahresurlaubsanspruch (30 Tage) berechnet oder ist der Jahresanspruch zu um 6/12 zu kürzen? Wann entsteht der Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer und für die Ermittlung der Rückstellung? Beispiel: Jahresanspruch: 30 Tage Genommene Urlaubstage zum 30.06.2023: 6 Tage Rückstellung: 30 Tage - 6 Tage = 24 Tage ODER 15 Tage (6/12) - 6 Tage = 9 Tage Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!
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