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Forderung gegen Kommandisten,Entnahme Forderung

Im Anlagevermögen einer XX GmbH & Co. KG befindet sich ein Grundstück. XX ist der einzige Kommanditist der XX GmbH & Co. KG. XX GmbH ist der Komplementär der XX GmbH & Co. KG. 2012 wurde das o.g. Grundstück an XX veräußert. Der gemeine Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Veräußerung = 4.000.000 €. Der Buchwert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Veräußerung = 2.000.000 €. Einen Geldfluss an sich gab es nicht. Stattdessen wurde gegen den Kommanditisten XX eine Forderung gebildet. Das Darlehen (unbesichert) wurde mit 0,75 % verzinst. Die Zinsen werden auf dasselbe Forderungskonto eingebucht, das Geld fließt tatsächlich nicht. Die Zinserträge werden versteuert. 2012 wurden folgende Buchungen vorgenommen: Einlage an Ertrag 4.000.000 € Aufwand an Grundstück 2.000.000 € Der Veräußerungsgewinn i. H. v. 2.000.000 € wurde im Jahr 2012 somit versteuert. Frage: Ist die Entnahme der damals gegen den Kommanditisten gebildeten und um die Zinsen erhöhten Forderung ohne einkommensteuerliche Konsequenzen für den Kommanditisten XX möglich? (Der „Entnahmegewinn“ für das Grundstück wurde 2012 durch den Veräußerungsvorgang versteuert.) Die Buchung wäre: Entnahme an Forderung 4.000.000 € und somit erfolgsneutral. Ist dies zutreffend? Können durch diesen Vorgang für den Kommanditisten XX steuerliche Folgen entstehen?
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