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Vorkaufsrecht,Verkauf

Mein Mandant hat in seinem Betriebsvermögen ein Grundstück (Einzelfirma eingetragener Kaufmann) mit einer Größe von 2.000,00 qm. Mein Mandant bilanziert. Von diesem Grundstück soll im September 2023 ein Teilgrundstück in der Größe von 600 qm verkauft werden. Für das restliche Grundstück (1.400 qm) wird dem Käufer der 600 qm ein Vorkaufsrecht (beim Notar) eingeräumt. Fragen: 1.) Mein Mandant erhält für das Vorkaufsrecht kein Geld. Welche Auswirkung hat das Vorkaufsrecht auf die Bilanz 31.12.2023? 2.) Wenn mein Mandant für das Vorkaufsrecht Euro 18.000,00 erhält, wie werden diese Euro 18.000,00 bilanziert? 3.) Mein Mandant erzielt durch den Verkauf der 600 qm einen Gewinn in Höhe von 150.000,00 Euro. Ist es richtig, dass es sich um laufenden Gewinn handelt, und dieser Gewinn sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer unterliegt? Gibt es Steuerbefreiungsmöglichkeiten?
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