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Betriebsaufspaltung,Beteiligungsidentität

Besitzgesellschaft X besteht aus den Gesellschaftern A und B. Es handelt sich um eine GbR. A und B sind zu je 50% beteiligt. Die Betriebsgesellschaft Y wird in Form einer GmbH betrieben. A und B sind Gesellschafter zu je 50%. X verpachtet das bebaute Grundstück an Y, die auf dem Grundstück und in den Räumlichkeiten ihr Unternehmen betreibt. Im Todesfall eines Gesellschafters kann der verbleibende Gesellschafter der Gesellschaft X von den Erben verlangen, dass der halbe Grundstücksteil gegen Abfindung auf ihn übertragen wird. Die GmbH ist bei Ableben eines Gesellschafters berechtigt, die Einziehung des Geschäftsanteils des verstorbenen Gesellschafters zu beschließen oder die Übertragung des Geschäftsanteils zu verlangen - jeweils gegen Abfindung. A. Sofern der/die Erben in beiden Gesellschaften in die 50%-Stellung des verstorbenen Gesellschafters eintreten, bleibt die Betriebsaufspaltung bestehen. Sehen Sie dies genauso? B. Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Erben jeweils aufgrund des Verlangens durch den verbleibenden Gesellschafter bzw. die GmbH die 50%-Anteile übertragen würden? Bliebe die Betriebsaufspaltung dann ebenfalls bestehen?
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