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Betriebsverpachtung,Betriebsaufgabe

Ein Friseur führte den Betrieb in seinem Wohn und Geschäftshaus (EG Friseurgeschäft; OG private Wohnung), jeweils ca. 150 qm Fläche. Im Jahr 2021 entschloss er sich den Betrieb als Friseur (vorerst) einzustellen. Das EG wurde in den Vorjahren im Betriebsvermögen bilanziert, nach Einstellung des Betriebes im Jahr 2021 wurde versucht, das EG an einen anderen Friseur zu verpachten. Diese klappte nicht. Stühle, Scheren etc. wurden verkauft. Bauliche Änderungen wurden nicht vorgenommen, Räumlichkeiten wurden an einen Gastronomiebetrieb verpachtet und weiterhin als Betriebsvermögen angesetzt (keine Betriebsaufgabe erklärt). Eine Teilfläche ist derzeit noch ungenutzt, hier ist geplant, diese als Ferienwohnung anzubieten (auch ohne bauliche Veränderungen). Frage: 1) Kann durch Verpachtung des Erdgeschosses an den Gastronomiebetrieb, sowie einen Teilbereich als Ferienwohnung das „Erdgeschoss“ weiterhin im Betriebsvermögen geführt werden? 2) Besteht die Gefahr eine „Zwangsentnahme“ ins Privatvermögen?
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