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gewerblicher Grundstückshandel,Sanierung,Übertragung auf Ehefrau

Herr R ist seit 40 Jahren Eigentümer eines Sechsfamilienhauses. Das Sechs-FH ist zum Teil vermietet. R beabsichtigt, das Haus grundlegend zu sanieren. Es soll energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Unter anderem soll eine neue Heizungsanlage installiert und Dämmungsmaßnahmen sollen vorgenommen werden. Fördermittel wurden bereits beantragt und genehmigt. R beabsichtigt, dass Sechs-FH in sechs Wohneinheiten nach dem WEG aufzuteilen. Hiernach sollen die Wohnungen einzeln zu einem Veräußerungspreis von etwa 2.300 € pro Quadratmeter verkauft werden. Es wird nachgefragt, ob der Verkauf der einzelnen Wohnung steuerfrei vorgenommen werden kann oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Für den Fall, dass die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze angenommen wird, hat R die Idee, drei Wohnungen auf seine Ehefrau zu übertragen, welche dann wiederum die Wohnungen einzeln veräußert. Das heißt, jeder der beiden Eheleute verkauft dann drei Wohnungen. Frage: Fällt auf den Verkauf der sechs Wohnungen eine Steuer an und wenn ja, wie wird die Steuer grundsätzlich berechnet?
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