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§ 16 EStG,Auflösung KG,Einheitsgesellschaft

Zu folgendem Sachverhalt bitte ich um Ihre Stellungnahme. Die KG in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG soll aufgelöst werden. Die GmbH & Co. KG ist als Einheitsgesellschaft ausgestaltet. Der 100-%-Geschäftsanteil des Komplementärs in der Rechtsform einer GmbH ist Betriebsvermögen der KG. Die KG hat ein Grundstück im steuerlichen Sonderbetriebsvermögen. GmbH-Anteil und das Grundstück sollen ins Privatvermögen überführt werden. Die enthaltenen stillen Reserven GmbH-Anteil und Grundstück wären zu versteuern. Frage: Der Betrieb der GmbH soll unverändert weitergeführt werden. Sind der Auflösungsgewinn GmbH-Anteil und das Sonderbetriebsvermögen als außerordentliche Einkünfte begünstigt zu besteuern?
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