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Übertragung von Betrieben unter Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums,Treuhandschaft bei Betriebsvermögen

Mutter betreibt ein Verkaufsgeschäft auf größeren Volksfesten. Die jeweiligen (städtischen) Wirtschaftsbehörden gewähren bei Bewerbungen den gleichen Platz wie im Vorjahr, es ist somit eine "geschlossene Gesellschaft", Plätze werden vererbt. Mutter möchte ihre Vorrechte auf die Plätze auch zukünftig weiter wahrnehmen ("man weiß nicht, was im Leben so kommt"), aber Tochter soll das Geschäft auf eigene Rechnung führen, ohne die Plätze vergebenden Wirtschaftsbehörden darüber zu informieren. Gesellschaftsform jeweils Einzelfirma. Welche steuerlichen Probleme können entstehen, Verträge ?
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