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Betriebseinnahmen,Unentgeltliche Zuwendungen

Mandantin A ist eine Online-Domina. Neben ihrer aktiven Tätigkeit, aus der sie Einnahmen generiert (online, Verkauf von Fotos), erzielt sie weitere „passive“ Einnahmen. a) A hat auf Twitter eine Wunschliste zusammengestellt. Die Follower kaufen aus diesem Wunschkorb die Gegenstände (z.B. Kleidung), die ihr als Geschenk zugesandt werden. A erbringt dafür keine Gegenleistung. b) A tut gar nichts und erhält über PayPal/Amazon etc. Geldgeschenke mit dem Hinweis „Guten Morgen/Guten Tag“. Eine Gegenleistung erfolgt nicht. c) A postet ihr Frühstück auf Instagramm/Twitter etc. und erhält Überweisungen, die als Schenkungen bezeichnet werden. Frage: Stellen die vorgenannten, als „Schenkungen/Spenden“ bezeichneten Gutschriften Einnahmen im Sinne des EStG dar?
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