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Unser Mandant hat am 05.10.2012 eine PV-Anlage mit 46,08 kWp und am 10.12.2014 eine weitere PV-Anlage mit 46,08 kWp angeschafft. Insgesamt besitzen die Anlagen somit eine Gesamtleistung von 92,16 kWp. Diese Anlagen speisen ihren Ertrag zu 100 % in das öffentliche Netz ein. Ein Eigenverbrauch ist nicht gegeben. Frage: Können diese Anlagen steuerfrei im Sinne des EStG veräußert werden?
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