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Realisationsprinzip,Anzahlung,§ 252 HGB

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin (Einzelunternehmen/Bilanzierer) hat im Anlagevermögen betrieblich genutzten Grundbesitz aktiviert. Ein Teil hiervon wurde unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung übertragen. Die Kaufpreiszahlung erfolgte im Jahr 2021. Als Übertragungsstichtag wurde jedoch erst der Tag Eintragung der Erwerbers im Grundbuch vereinbart. Das war erst in 2022. Zu welchem Zeitpunkt ist die Kaufpreiszahlung in der Bilanz erfolgswirksam zu erfassen (in 2021 als Anzahlung oder PRAP?) und wann ist der Grundbesitz auszubuchen? Oder ist bereits bei Eintritt der Bedingung "Kaufpreiszahlung" in 2021 der Grundbesitz aus der Bilanz auszubuchen, obwohl Nutzen und Lasten erst in 2022 auf den Erwerber übergehen?
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