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Aufwand,angemessen

Nochmals zum Sachverhalt: Prüfer will Aufwendungen für einen Lamborghini Urus, Anschaffungskosten netto ca. 226.000 €, nicht als Betriebsausgaben anerkennen, weil – der BFA im Handwerk tätig ist und nicht darauf angewiesen ist, Produkte mittels Geschäftsfahrzeug zu bewerben oder für Transporte zu benutzen, – das Fahrzeug nur für Fahrten Wohnung – Arbeit des GF sowie Kundenbesuchen dient, Auslandskunden werden mit Flugzeug besucht, – in der Vergangenheit reichte ein BMW 5er dafür aus, – ein höherer Repräsentationsaufwand auch höhere Umsätze zur Folge haben muss. Anmerkung: Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Lamborghini Usus, das ist ein SUV ähnlich einem VW Tuareg, nur mit stärkerer Motorisierung und besserer Ausstattung. Das Fahrzeug hat auch eine Anhängerkupplung. Fragen: 1. Was ist von der Argumentation des Prüfers zu halten, gibt es dazu Gegenargumente? 2. Wann ist der Repräsentationsaufwand angemessen, gibt es da Grenzen (der Gewinn der GmbH lag in den letzten fünf Jahren vor Abzug der Geschäftsführergehälter, Tantiemen und Körperschaftsteuern jeweils bei ca. 1 Mio. € pro Jahr)? 3. Spielt es eine Rolle, dass der Wertverlust des Fahrzeugs äußerst gering ist und nach Jahren bei Verkauf noch der ursprüngliche Einkaufspreis realisiert werden könnte? 4. Was ist von der Argumentation zu halten, dass das Fahrzeug Zugang zu sog. Netzwerktreffen ermöglicht, aus welchen Umsätze generiert werden können?
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