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§ 17 EStG,Stimmrechte

Ein Mandant möchte einem sehr guten Mitarbeiter Anteile an seiner GmbH abgeben bzw. verkaufen. Der Mitarbeiter arbeitet in einer Tochtergesellschaft der GmbH in England. Der Mitarbeiter selbst ist Engländer und lebt auch in England. Bei einem Verkauf wären die stillen Reserven, die erheblich sind, aufzulösen. Um das zu vermeiden, verkauft mein Mandant nur 1 % der Anteile seiner GmbH an den Mitarbeiter in England und möchte ihm dann aber mehr Stimmrechte in der deutschen GmbH einräumen. Damit hätte er mehr mitzusprechen, aber die stillen Reserven müssten nicht versteuert werden. Ist diese Möglichkeit machbar, oder würde das zur verdeckten Auflösung von stillen Reserven führen?
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