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Übertragung,Buchwert,Grundstück

Mein Mandant betreibt ein Einzelunternehmen, in dessen Betriebsvermögen sich eine Immobilie befindet. Die Immobilie soll aus dem Einzelunternehmen in eine neu zu gründende GmbH & Co KG überführt werden. Alleiniger Kommanditist ist mein Mandant. Im zweiten Schritt sollen seine drei Kinder jeweils 15% Anteile an der GmbH &Co KG erhalten. Die Immobilie müsste meines Erachtens zu Buchwerten übertragen werden können. Ist das richtig? Es dürfte keine Grunderwerbsteuer fällig werden da alleiniger Gesellschafter der GmbH & Co KG auch der EU ist. Auch die Aufnahme der Kinder löst keine Grunderwerbsteuer aus. Ist die Annahme richtig?
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