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Darlehen im Sonderbetriebsvermögen und korrespondierende Bilanzierung,Baukostenzuschüsse eines Vermieters als Werbungskosten

Sind diese rechtliche Auffassung zu möglichen Abschreibungen allgemein gültig oder sind abweichende Beurteilungen möglich? Wenn ja, wie lauten diese? Auffassung des Finanzamts: 1.Die Regelungen über Sonderbetriebsvermögen geiten auch bei der GmbH & Co.KG. Dies gilt selbst dann, wenn die Komplementär-GmbH in ihrem handelsrechtlichen Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter der GmbH & Co.KG zur Nutzung überlässt. Die überlassenen Wirtschaftsgüter stellen einkommensteuerrechtlich notwendiges Sonderbetriebsvermögen der GmbH bei der KG dar ( BFH-Urteil vom 18.07.1979 - I R 199/75, BStBl Il S. 750 ). Die steuerliche Gesamtbilanz der KG hat Vorrang vor der Handelsbilanz der Kapitalgesellschaft. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören somit auch schuldrechttiche Darlehensforderungen der Komplementär-GmbH gegen die KG. Diese Forderungen sind in der Sonderbilanz des Gesellschafters als Forderungen. gegenüber der Personengeselischaft auszuweisen. Den Forderungen in der Sonderbilanz steht eine Verpflichtung in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft gegenüber, so dass sich die beiden Bilanzansätze in der steuerlichen Gesamtbetrachtung der Personengesellschaft gegenseitig neutralisieren. Es gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung, d.h. die Wertansätze der Forderung in der Sonderbilanz und der Verbindlichkeit in der Gesamthandsbilanz müssen zeit- und betragsmäßig übereinstimmen. Aus dem Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung ergibt sich u.a. die Folge, dass eine Teilwertabschreibung auf eine wertgeminderte Forderung gegenüber der Personengesellschaft in der Sonderbilanz nicht zulässig ist. Die Teilwertabschreibung wurde deshalb nicht anerkannt. 2.Baukostenzuschüsse an einen neuen Mieter können nicht in voller Höhe sofort als Werbungskosten voll abgezogen werden, wenn die Eigentümerin die Immobilie veräussert und eine Abschreibung verteilt auf die Laufzeit des Mietvertrages deshalb nicht mehr möglich ist.
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