Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufgabe

Meine Mandanten haben u.a. einen Friseursalon geerbt. Beide sind minderjährig (drei und fünf Jahre) und haben keinen Meistertitel. Der Friseursalon wurde bis zum Tod des Erblassers (ebenfalls mein Mandant) in der Form eines Einzelbetriebs geführt. Im Betriebsvermögen befindet sich ein Betriebsgrundstück (Gebäude und Grund und Boden) und ansonsten wertloses und nicht mehr wirkliches nutzbares Inventar. Der Kundenstamm ist an einer Hand abzuzählen. Meine Mandanten können und wollen den Betrieb nicht fortführen, und eine Verpachtung im Ganzen kommt aufgrund des Zustands des Salons nicht in Betracht. Ist es möglich, die Aufgabe des Betriebs noch für den Erblasser zu erklären, damit die steuerlichen Vergünstigungen der §§ 16 und 34 EStG in seiner Einkommensteuererklärung in Anspruch genommen werden können, oder geht der Betrieb ertragsteuerrechtlich in jedem Fall auf die Erben über und endet erst durch ein Verhalten der Erben; ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn entsteht in ihrer Person?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen