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Betriebsvermögen,wirtschaftliches Eigentum,Nießbrauch

Mein Mandant hat den Hotelbetrieb (ohne Immobilie) im Jahre 2003 von seiner Mutter entgeltlich erworben. Er betreibt diesen bis zum heutigen Tag im eigenen Namen. Die Hotelimmobilie war ursprünglich im Alleineigentum des Vaters, ab dem 20.05.2006 war sie im Besitz von beiden Eltern. Die Eltern versteuerten die Pachteinnahmen als Einkünfte i.S.d. § 21 EStG. Zum 11.11.2006 haben die Eltern dann das Hotelgebäude auf ihren Sohn unter Vorbehalt des Nießbrauchs bis zum Tod beider Elternteile übertragen. Der Vater ist bereits 2010 verstorben. Mein Mandant pachtete die Hotelimmobilie bis zum heutigen Tag und zahlte eine fremdübliche Pacht an die jeweiligen Eigentümer bzw. Nießbrauchsberechtigten. Obwohl der Hotelbetreiber seit dem 11.11.2006 zivilrechtlicher Eigentümer der Immobilie ist, wurde diese in den Steuerbilanzen nicht in seinem gewerblichen Betriebsvermögen aktiviert, da er die Räumlichkeiten wegen des Nießbrauchsvorbehalts nur auf Grund des Pachtvertrags nutzen konnte. Ich bitte um eine Beurteilung, ob die Hotelimmobilie bei einem eventuellen Verkauf zu ertragsteuerlichen Einkünften meines Mandanten führen kann.
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