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Unechte Betriebsaufspaltung,Vermietung Wohnräume der Gesellschafter-GF an UG,Sachl. u. person. Verflechtung im Einzelfall

Unsere Mandantin, eine UG, hat vorläufig ihre Räume, ihren Sitz sowie den Ort der Geschäftsleitung in den von einer der Gesellschafter-Geschäftsführerinnen gemieteten Räumen (Anteil 50 %). Die UG wurde 06.2023 gegründet, beginnt 10.2023 mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit und mietet voraussichtlich ab 03.2024 eigene Räume. Bis dahin agiert die Geschäftsleitung aus den Räumen, welche von der Gesellschafterin als private Wohnung gemietet und genutzt wird. Liegt hier eine Betriebsaufspaltung vor? Wichtig ist, dass eine eventuelle Wertsteigerung der Anteile bei Umzug in 03.2024 nicht als Entnahme aus dem BV (durch die Betriebsaufspaltung) versteuert werden muss (durch Wegfall der Betriebsaufspaltung).
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