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Einlage einer GmbH-Beteiligung,§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b EStG

Wir haben eine Betriebsaufspaltung. Einen e. K. und eine GmbH. Sohn ist an der GmbH zu 80 % beteiligt und Mutter zu 20%. Stammkapital der GmbH beträgt 51.129,19 EUR. Jetzt schenkt die Mutter den 20%igen Anteil ihrem Sohn. Bewertung des Anteils fällt sehr viel höher aus als die ursprünglichen AK. Frage: Wie ist die Einlage des 20%igen Anteils in das Einzelunternehmen zu bewerten? Teilwert oder die ursprünglichen AK der Mutter? Es kommt vermutlich § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG zur Anwendung, so dass die Einlage mit den AK der Mutter, damals 20.000 DM anzusetzen ist oder?
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