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Photovoltaikanlage,3 Nr. 72 EStG,Steuerbefreiung

Meine Mandantin hat seit 2009 eine PV-Anlage auf ihrem vermieteten Einfamilienhaus. Die Anlage hat unter 10 kwh, es wird voll eingespeist an das Energieversorgungsunternehmen. Die Einkommensteuererklärung 2021 wurde jetzt erstellt und soll zeitnah abgegeben werden. Frage: Ist für 2021 eine Gewinnermittlung abzugeben und der Gewinn zu versteuern oder kann ab 2021 die Befreiung schon gelten? Danke für Ihre Antwort.
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