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Pauschalierung,Karte

Unternehmer S kauft bei einem Fußballverein zwei VIP-Karten. Der Preis hierfür ist  6.000 € (brutto) je Karte für die gesamte Saison. Üblicherweise geht der Betriebsinhaber mit einem Kunden zu den Spielen; sofern der Unternehmer verhindert ist, geht der Mitarbeiter W mit dem Kunden. Die Verteilung beträgt S 80 % und W 20 %. In seltenen Fällen werden beide Karten den Kunden überlassen. Gemäß dem VIP-Karten-Erlass ist eine Aufteilung wie folgt vorzunehmen: Werbung 40 % Bewirtung 30 % Geschenk 30 % Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Ist die Aufteilung für beide Karten gleichermaßen vorzunehmen, obwohl eine Karte hauptsächlich vom Unternehmer genutzt wird? 2. Falls nein, wie wäre die Karte Unternehmer zu behandeln, insbesondere ist eine Pauschalsteuer abzurechnen? 3. Wie wäre sie für den Arbeitnehmer zu behandeln, insbesondere die Pauschalsteuer für Geschenke und Sachbezug „Essen/Bewirtung, Verpflegungsmehraufwand“?
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