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Betriebsaufgabe,Grundstücksveräußerung,Aufgabeerklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, Mandant hat im Februar 2021 seinen Gewerbebetrieb mit der Gewerbeabmeldung bei der Stadt/Gemeinde abgemeldet. Zum Gewerbebetrieb gehörte das Betriebsgebäude, in dem der Gewerbebetrieb ausgeübt wurde. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher gewesen ist, was mit dem Betriebsgebäude geschehen soll, hat man sich entschlossen, im steuerlichen Fragebogen anzugeben, dass das Betriebsgebäude evtl. verpachtet wird. Eine Verpachtung hat aber nicht stattgefunden, da im November 2021 das Betriebsgebäude verkauft wurde. Anderes Betriebsvermögen etc., welches bei einer Betriebsverpachtung genutzt werden konnte, lag nicht vor. Dem Finanzamt wurde nicht explizit mitgeteilt, dass das Betriebsgebäude verkauft wurde und hierdurch die Betriebsaufgabe vorliegt. Dem Finanzamt wird ja aber jeder Immobilienverkauf vom Notar mitgeteilt. Meine Frage daher: Kann man davon ausgehen, dass die Betriebsaufgabe mit Verkauf des Betriebsgebäudes stattgefunden hat und durch die Mitteilung vom Notar das Finanzamt hierdurch die Erkenntnis erlangte? Oder liegt keine Betriebsaufgabe vor und somit eine normale Aufdeckung der stillen Reserven? Vielen Dank
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