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Betriebsaufspaltung in Erbfällen,Familienstiftung und Betriebsaufspaltung,Finanzielle Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

klassische Betriebsaufspaltung besteht: GmbH als Betriebsgesellschaft (Organgesellschaft) und Einzelfirma (Besitz) als Organträger. Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die Umsatzteuern der Betriebsgesellschaft werden in der monatlichen Voranmeldung des Organträgers mit aufgeführt. Der Einzelunternehmer verstirbt. Lt. Testament ist die Einzelfirma in eine Familienstiftung (von Todes wegen) einzubringen. Bis die Familienstiftung gegründet werden kann ist das Vermögen der Einzelfirma mit dem Privatvermögen in einer Erbengemeinschaft (Privatvermögen erben die Kinder) verbunden. Kann die Erbengemeinschaft jetzt für den gesamten Organkreis zzgl. der Umsatzsteuern aus den Privatimmobilien die Voranmeldungen durchführen ohne die Auflösung der Betriebsaufspaltung zu verursachen? oder was ist zu tun, um die Betriebsaufspaltung auf jeden Fall zu erhalten?
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