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Betriebsaufspaltung,§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG,Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Unser Mandant ist eine unternehmerisch tätige GmbH & Co.KG. Notwendiges Betriebsvermögen in Form von Grundstücken befindet sich im Bruchteilseigentum der Gesellschafter (gleiches Beteiligungsverhältnis wie bei der GmbH & Co.KG). Die Bruchteilseigentümer verpachten das Bruchteilseigentum (in Form einer gesamthandsvermögenslosen GbR) gemeinsam an die unternehmerisch tätige GmbH & Co.KG (mitunternehmerische Betriebsaufspaltung). Irrtümlich oder aus Vereinfachungsgründen wurde das jeweilige Bruchteilseigentum in der tatsächlich "gesamthandsvermögenslosen" GbR bilanziert. Zur steuerlichen Verstrickung des Grundbesitzes wurde inzwischen eine Schwester-GmbH & Co.KG gegründet. Das Bruchteilseigentum soll nun gem. § 6 (5) EStG unentgeltlich aus dem Bruchteilseigentum der jeweiligen Gesellschafter in diese Schwester-GmbH & Co.KG eingebracht werden. Ist eine unentgeltliche Überführung gem. § 6 Abs. 5 EStG möglich, ohne stille Reserven aufzudecken?
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