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§ 34a EStG,Nachversteuerung,Entnahmen

Die GmbH & Co. KG hat im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren ein relativ geringes steuerliches Ergebnis. Die Privateinnahmen der Gesellschafter lagen über dem steuerlichen Gewinnanteil nach § 34a EStG, so dass dies im Jahr 2022 zu einer Nachversteuerung nach § 34a EStG führen würde. In den Privateinnahmen ist ein Darlehen an eine andere Gesellschaft enthalten (gebucht: Privateinnahme an Bank). Wir würden dieses Darlehen daher nicht als Privatentnahme der Gesellschafter, sondern als separate Forderungen der GmbH & Co. KG gegenüber den Gesellschaftern ausweisen. Ist diese Forderung gegen die Gesellschafter ebenfalls bei der Berechnung der Nachversteuerung zu berücksichtigen, oder führt dies tatsächlich zu einer Entlastung bei der Nachversteuerung?
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