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unentgeltliche Betriebsübertragung,Wohnung,Privatnutzung

Meine Mandantin betreibt eine Gastwirtschaft in einem eigenen im Betriebsvermögen aktivierten Gebäude. In diesem Gebäude befindet sich im Obergeschoss eine Wohnung, welche der einzigen Arbeitnehmerin (der Tochter) entgeltlich überlassen wird. Diese Wohnung ist ebenfalls im Betriebsvermögen aktiviert. Die Gastwirtschaft soll nun zu Buchwerten gem. § 6 (3) EStG auf die Tochter übertragen werden. Gehört die Wohnung der Tochter zur Sachgesamtheit des Betriebs? Oder kann die Mutter die Wohnung zurückbehalten und als Rest-BV weiter an die Tochter vermieten, alternativ in das Privatvermögen unter Aufdeckung der stillen Reserven überführen und im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung vermieten? Soweit die Wohnung im Rahmen der Betriebsübertragung übertragen wird: Kommt es direkt im Anschluss zur zwangsweisen Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen der Tochter, da diese dann nur noch zu privaten Wohnzwecken genutzt wird?
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