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Mietereinbau,Nutzung

Unsere Mandantin (GmbH & Co. KG) mietet ihre Geschäftsräume an. Lt. Mietvertrag heißt es, sofern bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen werden, sind diese nach Beendigung des Mietverhältnisses zu beseitigen. Weiterhin heißt es, dass der Mieter sich bereit erklärt, Instandhaltungen und Instandsetzungen innerhalb der Mieträume selbst übernimmt. Der Mieter lässt sich in den Mieträumen einen Holzvergaserofen (ca. 15.000 €) installieren. Handelt es sich dabei um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand oder um Mietereinbauten und ist zu aktivieren?
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