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Betriebsaufspaltung,Verpächterwahlrecht

Besitzgesellschaft X besteht aus den Gesellschaftern A und B. Es handelt sich um eine GbR. A und B sind zu je 50% beteiligt. Die Betriebsgesellschaft Y wird in Form einer GmbH betrieben. A und B sind Gesellschafter zu je 50%. X verpachtet das bebaute Grundstück an Y, die auf dem Grundstück und in den Räumlichkeiten ihr Unternehmen betreibt. Die Betriebsaufspaltung würde grundsätzlich beendet werden, wenn Y bspw. liquidiert werden würde und die sachliche Verflechtung dadurch entfiele. A. Greift das Verpächterwahlrecht, wenn X weiterhin lediglich das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden verpachten würde (an Z) und ein fremder Dritter (Z) den gleichen Betrieb führen würde wie Y? B. Greift das Verpächterwahlrecht, wenn X das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden an einen Dritten Z verpachten würde, dieser jedoch das Grundstück für völlig andere Zwecke als Y nutzt?
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