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Entnahmen i.S. der Regelung für die Beschränkung beim Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG),Überentnahmen bei der Thesaurierungsbegünstigung

Entnahmen nach § 4 Abs. 4a und § 34a EStG, GmbH & Co. KG Der Gesellschaftsvertrag enthält folgende Regelung: § 4 Gesellschafterkonten (1) Für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto I geführt, auf das der eingezahlte Kapitalanteil des Gesellschafters zu buchen ist. Das Kapitalkonto I ist unverzinslich. (2) Daneben wird für jeden Gesellschafter ein Kapitalkonto II geführt. Darauf sind die festgestellten, aber nicht entnahmefähigen Gewinnanteile und etwaige auf ihn entfallende Verluste zu buchen. Das Kapitalkonto II ist unverzinslich. (3) Außerdem wird für jeden Gesellschafter ein Privatkonto geführt. Darauf werden die entnahmefähigen Gewinnanteile, Tätigkeitsvergütungen, Zinsen und der Zahlungsverkehr mit der Gesellschaft verbucht. Eine nähere Aufgliederung bzw. Unterteilung dieser Privatkonten bleibt einer gesonderten Regelung vorbehalten. Gilt die Verbuchung des Gewinnanteils eines Mitunternehmers in das Kapitalkonto III (Fremdkapital) als Entnahme i.S. des § 4 (4a) und § 34a EStG?
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