Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Arbeitszimmer,Nutzung

A betreibt als Einzelunternehmen eine Spedition. In seinem privatem Eigentum befindet sich ein Hausboot mit einer Wohnfläche von 140 qm. Hiervon nutzt A 24 qm ausschließlich für das Einzelunternehmen als häusliches Arbeitszimmer. Außerdem nutzt A seine Wohnsitzadresse auch als Geschäftsadresse. Bisher wurden Aufwendungen i. H. v. 1.250 € gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3 EStG (häusliches Arbeitszimmer) angesetzt. Die Grenzen des §8 EStDV sind unstrittig überschritten. Folgende Frage stellt sich aus dem o. g. Sachverhalt: - Stellt das häusliche Arbeitszimmer im o.g. Sachverhalt notwendiges Betriebsvermögen dar oder bleibt es im Privatvermögen des A, wenn lediglich § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3 EStG angewendet wurde? - Ist A, falls es sich um notwendiges Betriebsvermögen, berechtig die tatsächlichen Kosten als Aufwand geltend zu machen oder gilt auch in einem solchen Fall die Obergrenze gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3 EStG? - Besteht abseits von §8 EStDV eine weitere Ausnahmeregelung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen