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§ 17 EStG,Wegzug ins Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren, Sachverhalt: Unser Mandant D hat seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt seit 01.03.2020 in Kanada. Umgezogen nach Kanada war er bereits in 2019, die Aufenthaltsgenehmigung in Kanada besteht aber erst seit 01.03.2020. Am 27.02.2020 wurden 49 % der O GmbH an die kanadische ONG Inc. verkauft, wodurch sich durch das Teileinkünfteverfahren ein steuerpflichtiger Gewinn i.H.v. 34.000 € ergibt. Am 01.03.2020 wurden 51 % der GmbH- Anteile an der O GmbH fiktiv veräußert an die ONG Inc. gem. § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG, da unser Mandant D seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Kanada hat. VP: 84.000 € abzgl. AK 141.000 € = 57.000 € abzgl. 40 % = -34.200 €. Fragen: 1. Kann dieser Verlust der fiktiven Veräußerung mit dem Verkauf nach §17 EStG vom 27.02.2020 verrechnet werden? 2. Unser Mandant hatte in 2020 teilweise noch einen Wohnsitz in Deutschland und dieser wurde erst im Laufe des Jahres abgemeldet. Ist Mandant D in 2020 beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, da er auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland hatte?
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