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Zuwendungen an Kunden,Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben

Unser Mandant ist Versicherungsmakler. Wenn bei einem Kunden ein Schaden eingetreten ist, für den die Versicherungsgesellschaft nicht bezahlt, zahlt er den Kunden „aus eigener Tasche“ eine Art Schadenersatz, damit er den Kunden nicht verliert. Kann das als Betriebsausgabe angesetzt werden? Muss etwas beachtet werden in Bezug auf den Kunden? Eine pauschale Versteuerung kommt wahrscheinlich wegen der Leistung in bar nicht in Betracht. Muss der Kunden das versteuern?
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