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verdeckte Gewinnausschüttung,Abzinsung

Gesellschafter der AB GmbH sind die Eheleute A und B zu je 50 %, die ebenfalls hälftig Gesellschafter der AB GbR sind. Die GmbH hat der GbR Darlehen gewährt, diese werden fremdüblich verzinst. Außerdem hat die GmbH im Jahr 2014 Leistungen mit der GbR abgerechnet. Die Zahlung wäre grundsätzlich sofort fällig gewesen, konnte aber aufgrund externer wirtschaftlicher Effekte nicht geleistet werden und wurde gestundet (zinslos). Im Jahr 2020 wurde der Betrag in ein Darlehen mit fünfjähriger Laufzeit mit marktüblicher Verzinsung umgewandelt. Die Zinsen und ein kleinerer Teilbetrag des Darlehens wurden erstmals im Jahr 2021 gezahlt. In der GbR werden voraussichtlich in Zukunft die bereits für frühere Zeiträume erwarteten Gewinne anfallen, so dass diese ihre Verbindlichkeiten bezahlen können sollte. Frage: Bestehen hinsichtlich dieser bereits realisierten Sachverhalte steuerliche Risiken bei der GmbH (etwa vGA) oder bei der GbR (z.B. Abzinsungsrisiken) und falls ja, in welcher Form?
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