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§ 7g EStG,nachträgliche Minderung der AK/HK,Berücksichtigung eines Zuschusses

Wie beeinflussen gewährte Förderungen für ein Wirtschaftsgut, welche NACH dem Jahr der Anschaffung beantragt und bewilligt werden, die Anschaffungskosten für die IAB-Berechnung? Heißt, wenn ein Zuschuss im Folgejahr der Anschaffung gegen die Anschaffungskosten aufgelöst wird und damit die Anschaffungskosten unter den nach § 7g EStG gebildeten IAB-Wert mindert, kürzt dies dann den IAB rückwirkend? 100 T€ gebildeter IAB für Anschaffung geplant 200 T€ Anschaffung im Jahr 01 für 200 T€ Zuschuss im Jahr 02 in Höhe von 20 T€, welcher gegen die AK aufgelöst werden soll. Reichen die vorhandenen Anschaffungskosten im Jahr 01, oder wirkt 02 der Zuschuss zurück?
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