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§ 17 EStG,Ermittlung der Anschaffungskosten auf Anteile,Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei einer GmbH

Die Holding-Gesellschaft wurde 1992 gegründet mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000 DM. Dieses Kapital wurde in bar durch die Gesellschafter A und P geleistet. Des Weiteren wurden in 1992 drei weitere Kapitalgesellschaften gegründet (K GmbH, M GmbH und H GmbH). Die Stammeinlagen der Firmen K GmbH (Nennkapital 100.000 DM) und M GmbH (Nennkapital 100.000 DM) wurden durch die Einbringung von Personengesellschaften, jeweils in Höhe des dort bezahlten Kommanditkapitals, geleistet. Die H GmbH wurde mit einem Stammkapital von 100.000 DM gegründet, das im Jahr 1992 durch Einbringung (der Kommanditanteile) einer Personengesellschaft (500.000 DM) sowie durch den Verzicht auf einen Darlehensanspruch gegen die Personengesellschaft in Höhe von 1.400.000 DM auf 2.000.000 DM erhöht wurde. Die K GmbH und die M GmbH haben 1994 je eine Stammkapitalerhöhung durchgeführt. Dies Erhöhung erfolgte auf Basis der Umwandlung von Kapitalrücklagen in das jeweilige Nennkapital. Die K GmbH hat hierbei eine Erhöhung des Nennkapitals um 150.000 DM auf 250.000 DM durchgeführt. Die M GmbH hat hierbei eine Erhöhung des Nennkapitals um 60.000 DM auf 160.000 DM durchgeführt. Die H GmbH, K GmbH und M GmbH wurden im Jahr 1994 in die Holding-Gesellschaft eingebracht. Nach Einbringung der drei oben aufgeführten Gesellschaften wurde das Stammkapital der Holding von 100.000 DM auf 2.510.000 DM erhöht. 2002 wurde aufgrund der Umrechnung von DM in Euro eine weitere Kapitalerhöhung durchgeführt, dieses Mal auf Basis von Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Gewinnrücklagen in Stammkapital). Die Erhöhung betrug 216.657,38 €. Damit betrug das neue Stammkapital 1.500.000 €. 2007 wurde eine weitere Kapitalerhöhung auf Basis von Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Gewinnrücklagen in Stammkapital) durchgeführt. Die Erhöhung betrug 1.000.000 €. Damit betrug das neue Stammkapital 2.500.000 €. Durch die letzten beiden Stammkapitalerhöhungen ist ein steuerliches Einlagekonto in Höhe von 1.216.658 € entstanden. Die Anschaffungskosten entsprechen in Summe den oben skizierten Zahlungen und Erhöhungen des Stammkapitals. 1992 Stammkapital 100.000 DM Gründung in bar 1994 K GmbH 250.000 DM Einbringung in die Holding 1994 M GmbH 160.0000 DM Einbringung in die Holding 1994 H GmbH 2.000.000 DM Einbringung in die Holding 1994 neues Stammkapital 2.510.000 DM 2002 Umrechnung 1.283.342,62 € Anschaffungskosten von A und P 2002 216.657,38 € Erhöhung Stammkapital durch Umwandlung Gewinnrücklage 2002 neues Stammkapital 1.500.000 € 2007 1.000.000 € Erhöhung Stammkapital durch Umwandlung Gewinnrücklage 2007 neues Stammkapital 2.500.000 € Sind die Anschaffungskosten in Höhe von 1.283.342,62 € korrekt ermittelt? Der Feststellungsbescheid per 31.12.2021 weist einen Betrag von 1.216.658 € aus. Im Jahr 2022 sollen 46,25 % der Anteile verkauft werden. Damit scheidet ein Gesellschafter komplett aus der Gesellschaft aus. Die Ermittlung der Anschaffungskosten ist wie folgt verprobt: Stammkapital 2.500.000 € Abzgl. steuerliches Einlagekonto 1.216.658 € Summe AHK gesamt 1.283.342,62 € Auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallen damit 593.545,68 € (1.283.342,62 € x 46,25 %) Anschaffungskosten. Wir würden, um den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zu ermitteln, Veräußerungspreis abzgl. Veräußerungskosten abzgl. anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten ansetzen.
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